Privatversicherung
   

Private Haftpflichtversicherungen:

Wichtigste Private Versicherung!

Haftung ergibt sich aus § 823 BGB

Schadenbeispiel:

  • Private Haftpflichtversicherung für Single und für die ganze Familie
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Tierhalterhaftpflicht
  • Gewässerschadenhaftpflicht
  • Jagdhaftpflicht
  • Bauherrenhaftpflicht
Private Hausratversicherung:    Versichert ist der Hausrat gegen folgende Risiken:
  • Feuer   (Überspannungsschäden)
  • Leitungswasser
  • Sturm / Hagel
  • Einbruch / Diebstahl

   und auf besondere Vereinbarung gegen Elementarschäden:

  • Überschwemmung
  • Schneedruck
  • Erdrutsch
  • Erdbeben

   und auf besondere Vereinbarung gegen
   Fahrraddiebstahlund Glasbruch

Private Wohngebäudeversicherung:



Hier können sie den Versicherungswert 1914 berechnen
   Versichert ist das Wohngebäude gegen folgende Risiken:
  • Feuer   (Überspannungsschäden)
  • Leitungswasser
  • Sturm / Hagel

   und auf besondere Vereinbarung gegen Elementarschäden:

  • Überschwemmung
  • Schneedruck
  • Erdrutsch
  • Erdbeben

   und auf besondere Vereinbarung gegen Glasbruch am Gebäude.

 

Private Unfallversicherung:    Versichert ist ist ein von außen plötzlich auftretendes Ereignis, dass    eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung nach sich zieht.

   Versichert sind in der Regel:

  • Invalidität
  • Übergangsleistung
  • Krankenhaustagegeld
  • Genesungsgeld
  • Tagegeld
  • Todesfallleistung
  • Kosmetische Operationen
  • Kurkostenbeihilfe

   Diese Leistungen gelten in der Regel für 24 Stunden Weltweit, sowohl    als im Privatbereich als auch im beruflichen Bereich.

Risiko- Lebensversicherung:    Versichert ist (nur) der Tod der Versicherten Person bzw. der    Versicherten Personen.

   Es findet kein Sparvorgang statt, nur der Todesfallschutz wird    bezahlt.

   Die Risiko -LV ist eine preiswerte Variante zur Absicherung des    Todesfallrisikos, ins besondere für Familien (Hauptverdiener) und in    Bezug auf Absicherung von Darlehen und Krediten.

Kapital-Lebensversicherung:

 

Rentenversicherung:

   Die ( deutsche ) Kapital- Lebensversicherung ist zur Altervorsorge,    als Sparvertrag ( Rendite ) und zur Absicherung des Todesfallrisiko (    zu teuer ) ungeeignet.

   In besonderen Fällen, aus steuerlicher Sicht und Erbschaft, kann sie    jedoch sinnvoll sein.

   Gleiches trifft für die ( deutsche ) Rentenversicherung zu.

   Stichwort: Niederwertsprinzip / Stille Reserven

 

Fonds gebundene Versicherungen:

Fonds-Lebensversicherungen:

Fonds-Rentenversicherung:

   Diese gibt es als Fonds- Lebensversicherung und Fons-    Rentenversicherung.

   Vorteile:

  • In der Regel höhere Ablaufleistungen bzw. Renditen als in der Kapital- Lebensversicherung.
  • Kunde hat die Möglichkeit der Auswahl der Fons.

   Nachteil:

  • Todesfallleistung in der Regel geringer als in der Kapital-Lebensversicherung.
  • Keine Garantierte Ablaufleistung.
Rechtschutzversicherung:

Achtung, es gibt Wartezeiten!

   Versichert sind die Kosten für:
  • die Gesetzlichen Gebühren des Rechtanwaltes
  • Korrespondenzanwälte bei Zivilprozessen
  • Gerichte und Gerichtvollziehers
  • Zeugen und Sachverständige
  • Steueranwälte Gesamtkosten der Gegenseite wen der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet wird (Niederlage)
  • Kautionen bei Ausländischen Strafverfahren
  • Reisen zum Ort eines Ausländischen Gerichts

 

Private Krankenversicherung:

Versicherungsschutz:

 Wird individuell nach Tarif, Alter und Gesundheit vereinbart!

   Versicherbar in der Privaten Vollversicherung sind nur:
  • Selbständige / Freiberufler / Beamte
  • Arbeitnehmer / Angestellte die nicht Versicherungspflichtig sind

   Versichern können sich Pflichtversicherte zusätzlich auch: