Gewerbliche Versicherung
   

Betriebs- Haftpflichtversicherung Berufs- Haftpflichtversicherung Geregelt im BGB:
§ 823 Schadenersatztpflicht ;
§ 276 Verantwortlichkeit des Schuldners;
§  268 Verantw. Des Schuldners gegen  Dritte;
  • Haftung  aus  Vertrag
  •  Gesetzliche  Haftung:
  • Verschuldenshaftung  ( aus leichter  oder grober Fahrlässigkeit) 
    mit Haftung aus Vertrag und  unerlaubter Handlung
  • Gefährdungshaftung   

Inhaltsversicherung

    Versichert ist die Ware, Ausstattung , Möbel , Inventar.....
    Gegen die Risiken
    • Feuer
    • Einbruch/ Diebstahl
    • Leitungswasser
    • Sturm / Hagel
    Und auf besonderen Antrag auch gegen
    • Elementarschäden
    • Betriebsunterbrechung als Folge eines der o. g. versicherten Risikos
    • Elektronik
Spezial – Versicherungen
    Maschinenbruchversicherung ; Transport –und Frachtführerversicherung; Ö Vermögensschaden- Versicherung; Forderungsausfall – Versicherung; Bürgschaft –Versicherung; Industrieversicherungen Und weitere je nach Risikoanforderung!

Betriebsunterbrechung - Versicherung

    Versichert ist die Unterbrechung des Betriebes durch ein versichertes Risiko, dies betrifft die Kosten und auch den ausgefallenen kalkulierten Gewinn.
Gebäudeversicherung
    Versichert gegen  : Feuer Sturm / Hagel Leitungswasser Und auf besonderen Antrag  auch gegen : Elementarschäden Glas  Mietausfall   
Persönliche Bemerkungen:
Falschversicherungen sind die Mehrzahl !!  
    Gerade in der Versicherung des Betriebes, des Gewerbes, der Freiberufler und Selbständigen gibt es eine große Anzahl von Falschversicherungen ! Diese können im Schadenfall die Existenz der Firma gefährden!
Haftung des Vertreters
    Denken Sie daran, der Vertreter der Versicherungsgesellschaft haftet nicht für seine Beratung !!!   In einem Schadenfall wird Ihnen als Versicherungsnehmer bei fehlendem Versicherungsschutz die Gesellschaft mitteilen:  Sie haben  die Police vom  .........erhalten, dieser innerhalb der Frist ... ( 2- 4 Wochen )  nicht widersprochen und sie somit genehmigt.    
Häufig gemachte Fehler beim Abschluss von Betrieblichen Sachversicherungen !
Laufzeit zu lang !
    5  Jahresverträge , gehen immer zum Nachteil des Kunden, da Sie selbst bei Betriebsveränderungen ( Anzahl der gewerb. Tätigen sinkt oder steigt, Neue Tätigkeiten kommen hinzu , Risiken fallen weg, usw. ) bei dieser Gesellschaft bleiben müssen. Die Möglichkeit einen preisgünstigeren Anbieter zu suchen, wird Ihnen verwehrt.
Versicherungssummen, Ausschlüsse, Begrenzung der Versicherungssummen nicht bekannt !!   ( Sublimits )
    Die Ausschlüsse und die Begrenzung von Versicherungssummen bei  zum   Beispiel: Bearbeitungsschäden; Mietsachschäden; Vermögensschäden; Personenschäden; Transportschäden; Waren in Schaufenstern, Bargeld , Bargeld im Tresor, Außen angebrachte Werbungsanlagen, usw. sind vielen Kunden nicht bekannt oder nicht bewusst.
Selbstbehalte:
    Die Selbstbehalte erkennen viele Kunden zu spät- meist erst im Schadenfall !!!! Für den Fortbestand der Firma sind SB mit der Formulierung, „...Kunde hat 10 % des Schaden selbst zu tragen „  meist tödlich. Also ohne Höchstbegrenzung von zum Beispiel  „  ....10 % des Schaden, aber maximal 10 000 € hat der VN selbst zu tragen“ , wäre die wesentlich bessere Formulierung im Vertrag.
Die mit versicherte Privathaftpflichtversicherung?  
Oder gar  zweimal versichert ? Inder Betriebshaftpflicht und als Privathaftpflicht noch mal versichert ?

Oder nicht versichert ?
    Die Mitversicherung der PHV in der betrieblichen Haftpflichtversicherung ist generell nicht zu  empfehlen, da die Deckungssummen zu gering sind; Die Ausfalldeckung ganz fehlt; Risiken wie Mietsachschaden meist fehlen, Weitere Personen (Lebensgefährte ) nicht versichert sind; Deckungserweiterungen meist nicht möglich sind ( für Öltanks zur privaten Nutzung, Haftung für Kinder bis 7 Jahren, usw. )

Haupt-Risiken sind:
Vorvertragliche Anzeigepflicht; Unrichtige Angaben; Arglistige Täuschung; Subjektive Gefahrerhöhung; Leistungsfreiheit des Versicherers;
    Sie glauben als Kunde, wenn Ihr Antrag zum Versicherungsschutz von der Versicherungsgesellschaft angenommen wird, daß sie dann auch versichert  sind ! ? Falsch !   Die Versicherung prüft erst  im Schadenfall, ob Ihre Angaben zum Risiko bei Antragstellung bzw. bei Veränderungsmeldungen richtig waren!
Ein Beispiel aus der Praxis :
    Ein Versicherungsnehmer hat beim Abschluß eines Antrages zur Inhaltsversicherung eines Textilladens bei der üblichen Frage:   Befinden sich im Umkreis von 10 Meter gefahrerhöhende  Umstände, zum Bsp. feuergefährliche Stoffe, ......, Diskotheken, .....das nein  angekreuzt . Es kam zum Feuerschadenfall , die Disko innerhalb des Umkreises von 10 Meter brannte nieder und ein großer teil der Waren des Textilhandelsbetriebes wurde vernichtet. Der Versicherungsnehmer erhielt keine Entschädigungsleistung, da er die o. g. Frage falsch beantwortet hat und somit gegen den § 16 VVG verstoßen wurde.

    Die Versicherungsgesellschaft ist von der Leistung befreit, siehe § 16 VVG.  

Mein persönlicher Rat :
    Sie können als Versicherungsnehmer, als Selbständiger oder Firmeninhaber , bzw. als Geschäftsführer diesen " Fallen „  nur entgehen, wenn Sie auf Ihrer Seite einen kompetenten, unabhängigen, fairen Fachmann als Berater  haben, der auch für seine Beratung und getätigten Abschlüsse haftet – eben einen Makler.

 

F a z i t :

 

Lassen Sie Ihren Versicherungsschutz ( ihre  Policen )  prüfen ,  bevor es für  S I E  zu spät ist !

   

Ihr   Fair-Makler.com    E. Stopp