Berufsunfähigkeitsversicherung

Mit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurden in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) die bisherige Absicherung bei Invalidität oder Berufsunfähigkeit in eine zweigeteilte Erwerbsminderungsrente abgeändert.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung wurde abgeschafft.

2001 brachte so für alle, die ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in vollem Umfang ausüben können, eine enorme finanzielle Gefahr.

Wer am 01.01.2001 bereits das 40. Lebensjahr vollendet hatte, hat weiterhin Anspruch auf eine - allerdings reduzierte- Teilrente wegen Berufsunfähigkeit.

Dies bedeutet: Sie erhalten die halbe Erwerbsminderungsrente, wenn sie nicht mehr in ihrem ausgeübten  Beruf arbeiten können.

Hier einige weiterführende Informationen: