Beispiel
   
Beispiel 1:

Herr Mustermann 42 Jahre alt, Diplom Kaufmann, seit 5 Jahren bei einer großen Bank beschäftigt.

Er verdient 3500 € Brutto.

5 Jahre beruflicher Dauerstress führten zu einer psychischen Erkrankung, mit der Folge das er seinen Beruf nicht mehr ausüben konnte.

Der Arzt stellte fest, er kann nur 5 Stunden leichte Tätigkeit ausüben:

Fall 1:

Nach dem neuen Rentenrecht bezieht Herr Mustermann wegen teilweiser Erwerbsminderung die halbe Erwerbsminderungsrente von 471,31 €

Fall 2:

Wäre er schon am 1.Dezember 2000 Berufsunfähig geworden, hätte er nach dem alten Recht eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 2/3 der Erwerbsunfähigkeitsrente bekommen.

Das wären 628,42 € gewesen.

Beispiel 2:

Herr Maier, 35 Jahre jung als Elektromonteur tätig verdient im Jahr 2002 Brutto 1700 € monatlich.

Fall 1:

Er wird Berufsunfähig:

  • Rente durch die Gesetzliche Rentenversicherung ------ 0,00 €
Nur durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung versicherbar!

Fall 2:

Er wird Erwerbsunfähig: - das heißt er kann noch 3 bis unter 6 Stunden irgend eine Tätigkeit ausüben.

  • Rente durch die Gesetzliche Rentenversicherung ------ halbe Erwerbsminderungsrente ca. 278,- €

Fall 3:

Er wird voll Erwerbsunfähig: - das heißt er kann nur noch bis zu 3 Stunden irgend eine Tätigkeit ausüben.

  • Rente durch die Gesetzliche Rentenversicherung ------ volle Erwerbsminderungsrente ca. 556,- €

Preisfrage:

Kann Herr Muster und Herr Maier mit dieser Staatlichen Rente leben?!


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