| Beispiel 1:
Herr Mustermann 42 Jahre alt, Diplom Kaufmann, seit 5 Jahren
bei einer großen Bank beschäftigt.
Er verdient 3500 € Brutto.
5 Jahre beruflicher Dauerstress führten zu einer psychischen
Erkrankung, mit der Folge das er seinen Beruf nicht mehr
ausüben konnte.
Der Arzt stellte fest, er kann nur 5 Stunden leichte Tätigkeit
ausüben:
Fall 1:
Nach dem neuen Rentenrecht bezieht Herr Mustermann wegen
teilweiser Erwerbsminderung die halbe Erwerbsminderungsrente
von 471,31 €
Fall 2:
Wäre er schon am 1.Dezember 2000 Berufsunfähig
geworden, hätte er nach dem alten Recht eine Berufsunfähigkeitsrente
in Höhe von 2/3 der Erwerbsunfähigkeitsrente bekommen.
Das wären 628,42 €
gewesen.

Beispiel 2:
Herr Maier, 35 Jahre jung als Elektromonteur tätig
verdient im Jahr 2002 Brutto 1700 € monatlich.
Fall 1:
Er wird Berufsunfähig:
- Rente durch die Gesetzliche Rentenversicherung ------
0,00 €
Nur durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung
versicherbar!
Fall 2:
Er wird Erwerbsunfähig: - das heißt er kann
noch 3 bis unter 6 Stunden irgend eine Tätigkeit ausüben.
- Rente durch die Gesetzliche Rentenversicherung ------
halbe Erwerbsminderungsrente ca. 278,- €
Fall 3:
Er wird voll Erwerbsunfähig: - das heißt er
kann nur noch bis zu 3 Stunden irgend eine Tätigkeit
ausüben.
- Rente durch die Gesetzliche Rentenversicherung ------
volle Erwerbsminderungsrente ca. 556,- €
Preisfrage:
Kann Herr Muster und Herr Maier mit dieser Staatlichen
Rente leben?!
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