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Altersvorsorge
nach Alterseinkünftegesetz 2005 (AltEinkG) |
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1. Schicht
Basisversorgung
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Vorteil für Kunden: Steuerliche Förderung;
Insolvenzgeschützt;
Nicht verwertbar für „ Hartz IV“ !
Nachteile: Unflexibel ! Nichtvererbbar! Rendite ?! |
Produkte:
Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
• Berufsständische Versorgungswerke
• Landwirtschaftliche Alterskassen
• Private kapitalgedeckte Leibrente
Info hier …
Alle Produkte sind nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar,
übertragbar und kapitalisierbar.
Kapitalauszahlung ist nicht möglich, nur Rentenleistung
( auch Rürup – Rente genannt)
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Steuerliche Behandlung
Einzahlungsphase:
Beiträge sind als Sonderausgaben stufenweise abziehbar:
• 60% im Jahr 2005; jährlich um 2 % ansteigend, bis
2025 die Beiträge zu 100% absetzbar sind.
• Maximal können Beiträge in Höhe von 20.000
EUR
(inkl. AG-Anteil) abgesetzt werden. Im Jahr 2005 sind 12.000 EUR
(= 60% von 20.000 EUR) steuerlich abzugsfähig.
• Von den Beiträgen ist der Arbeitgeberbeitrag in voller
Höhe abzuziehen.
Auszahlungsphase:
Schrittweiser Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Der
zu versteuernde Anteil der Rente ist abhängig vom Rentenbeginnjahr:
2005:50%; 2006:52% ... 2020: 80%; 2021:81% ... 2040 und folgende:
100%. Die Rentenerhöhungen sind zu 100% steuerpflichtig.
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2. Schicht
Zusatzversorgung
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Vorteil: Steuerlich gefördert! Nicht verwertbar
für „Hartz IV“ !Nachteil: Unflexibel Rendite?
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Produkte:
• Betriebliche Altersversorgung ( BAV )
Info hier …
• Riester-Rente
Info hier…
Gehaltsumwandlung – Was bringt das Ihnen ? hier
berechnen
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Steuerliche Behandlung
Direktversicherung. Pensionskasse, Pensionsfonds (Zusage ab 2005)
• Lebenslange Rentenzahlungen sind vorzusehen
• Teilkapitalauszahlung bis zu 30% möglich
• 100% Kapitalabfindung möglich
Wegfall der Pauschalbesteuerung nach § 40 b EStG für
alle Neuzusagen ab 2005.
Die Beiträge sind bis zu 4% der BBG West (2.496 [UR im Jahr
2005) steuer- und sozialversicherungsfrei nach § 3 Nr. 63
EStG. Bei Entgeltumwandlung besteht Sozialversicherungsbeitragsfreiheit
bis zum 31.12.2008.
Dieser Beitrag kann gemäß §3 Nr. 63 EStG um 1.800
EUR (sozial- versicherungspflichtig) erhöht werden. Voraussetzung:
Es besteht keine pauschal versteuerte Versicherung nach §
40 b EStG.
Die Rentenleistungen sind voll zu versteuern (nachgelagerte Besteuerung).
Riester- Rente
• Teilkapitalauszahlung bis zu 30% zulagenunschädlich
möglich.
• Geringerer Verwaltungsaufwand durch Dauerzulagenantrag.
Förderung der Beiträge durch Zulagen und Sonderausgabenabzug.
Die Rentenleistungen sind voll zu versteuern.
Riester-Rente: ja oder nein? Hier die Antwort ...
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3. Schicht
Kapitalanlage- Produkte |
Private Vorsorge
Vorteil: Flexible Produkte; Frei wählbar; Renditeerwartung
in .d. Regel höher;
Nachteil:
Muss bei „ HartzIV“ verwertet werden ( Freibeträge
beachten)
Nicht Insolvenzgeschützt ! Keine Steuerliche Förderung.
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Produkte:
Kapitallebensversicherung
Rentenversicherung
Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung
Fondssparpläne
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Steuerliche Behandlung
Kapitalauszahlung:
Bei Erleben und Rückkauf wird erfolgt die Besteuerung des
Kapitalertrages (= Ablaufleistung minus Beitrags- summe) in Höhe
von nur 50%, wenn die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt
und die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr des Steuerpflichtigen
erfolgt.
Ansonsten volle Besteuerung der Kapitalerträge.
Todesfallleistungen sind nicht zu versteuern.
Rente
Besteuerung der Rente mit dem ab 2005 erheblich abgesenkten Ertragsanteil.
( Trotz sorgfältiger Prüfung kann keine Gewähr
für die Richtigkeit übernommen werden! ) |
Die Produkte und deren gesetzliche Grundlagen sind noch nicht
vollständig definiert, deshalb ist hier auch noch mit einer
Aktualisierung und Ergänzung zu rechnen.
Wir beraten sie gern, welche Produkte für Ihre individuelle
Situation geeignet sind.
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