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Altersvorsorge, aber wie ?
Wer finanziell für den Ruhestand gerüstet sein will, darf kein unnötiges Risiko eingehen und ich gebe Ihnen Hinweise und zeigen Ihnen, wo die Fallen lauern.
Ein paar grundlegende Gedanken zu diesem Thema:
Da die staatlichen Rentenleistungen immer geringer werden (politisch gewollt!), wird die private Altersvorsorge um so dringlicher empfohlen.
Aber welches Produkt aus welcher Schicht ist nun das Richtige?
Die Antwort kann nur in einer individuellen Beratung und Lösung liegen.
1. Lage analysieren.
Sind Sie pflichtversichert? Zahlen also in die staatl. Rentenkasse ein? Was ist dann beim Rentenbezug zu erwarten? Sind sie Selbständig, können Sie die Altersvorsorge auch selbst planen und gestalten, müssen keine Beiträge an die gesetzliche Rentenkasse zahlen.
2. Risiken absichern:
Bevor Sie sparen, muss jedoch die Familie (Ehegatte, Kinder) abgesichert sein. Ihre persönliche Lebenslage ist entscheidend, wie sie hier vorgehen. Eine Risiko-Lebensversicherung, Berufs -und Erwerbsunfähigkeit, Private Haftpflicht, Unfallversicherung, eventuell Kranken -und Pflegezusatzversicherungen sollten berücksichtigt werden.
3. Liquidität muss erhalten bleiben.
Zwei bis Drei Nettomonatseinkommen sollten Sie kurzfristig stets verfügbar haben, für unvorhersehbare Dinge.
4. Staatliche Fördermittel beachten und eventuell nutzen.
Aber denken Sie daran, der Staat hat nichts zu verschenken! Oft holt er sich " verschenktes " Geld in Form von Steuern und Abgaben und Gebühren (auch über die Produktanbieter) wieder.
5. Steuern sparen?
Besteuerung der Produkte im Leistungs- bzw. Bezugsfall beachten. Die Absetzbarkeit von Ausgaben zur Altersvorsorge prüfen, aber auch die Nachteile erkennen. Hier sollten Sie Ihren Steuerberater hinzu ziehen, besonders wenn Sie nicht Pflichtversichert sind.
6. Inflationsrate nicht außer Acht lassen.
Bei einer Inflationsrate von 2-3 % ist etwa eine Million € in 30 Jahren nur noch rund halb soviel wert wie heute.
7. Langlebigkeit beachten.
Häufig wird unterschätzt, wie lange angespartes Kapital bei ständig steigendem Lebensalter ausreicht.
8. Nie alles auf eine Karte setzten:
Kapitalanlagen mischen, Bank, Fonds-Versicherungsprodukte kommen in Frage, wie auch die selbst erworbene Immobilie.
Wenn man diese Betrachtungen abgeschlossen hat und letztlich den individuellen Betrag ermittelt , der zur Altersvorsorge zur Verfügung steht bzw. stehen sollte, bleibt die Frage nach den richtigen Produkten aus dem 3 Schichten Modell.
Hier ein Überblick über Anlageformen und deren Vor- und Nachteile für den Kunden:
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Produkt |
Vorteile des Produktes für Kunden |
Nachteile für den Kunden |
Schicht |
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1 |
Aktie |
Höchste Renditechancen, Transparenz, börsentäglich verfügbar |
Wertentwicklung unterliegt starken Schwankungen , laufende Kursbeobachtung ratsam, Totalverlust möglich; |
3 |
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2 |
Anleihe |
Sicherheitsorientiert meist geringe Risiken, kontinuierliche Erträge, wenig Kursschwankungen |
Niedrigere Renditen als Aktien, Zinsen steuerpflichtig, eingeschränkt verfügbar, Totalverlust möglich |
3 |
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3 |
Investmentfonds |
Risikostreuung durch Fonds, professionelles Management, breites Angebot, Einstieg mit kleinen Beiträgen möglich |
Laufende Fondskosten, oft hohe Ausgabeaufschläge, oft weniger Rendite als Aktien, |
1,2.3 |
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4 |
Geschlossene Fonds |
Bei seriösen Angeboten gute Renditen möglich, Schiffs- u. Immobilenfonds mit Steuervorteilen |
Hohe Mindestbeteiligungen, lange Kapitalbindungen, vorzeitiger Ausstieg kaum oder nur mit grossen Verlusten möglich, Totalverlust möglich, |
3 |
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5 |
Rentenversicherung |
Lebenslange Rentenzahlungen, Kapitalwahlrecht vereinbaren, nur pauschaler Ertragsanteil steuerpflichtig |
eingeschränkte Renditechancen, langfristige Bindung, nach Rentenbeginn Rentengarantiezeit möglich, kein Hinterbliebenenschutz, eine oft beschrieben " Garantierte Rente " gibt es nicht !!! Siehe VVG §§ 153, 163, 169 und VAG § 89. |
1,2, 3 |
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6 |
Rürup -Rente |
Steuervorteile durch staatl. Förderung, lebenslange Rentenzahlung |
Starres Vertragssystem, Steuerpflicht der Auszahlung steigt; ab 2040 voll steuerpflichtig; Auszahlung frühestens ab dem 60. Lebensjahr ; nicht vererbbar, nicht kapitalisierbar, nicht Hartz IV sicher - muss auf Verlangen der ARGE aufgelöst werden, |
1 |
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7 |
Riester - Rente |
Staatliche Zulagen: 154 € Grundzulage pro Jahr ( 185 € Kinderzulage) wenn Sie 4 % vom Bruttogehalt einzahlen und Steuervorteile möglich, als Versicherung und Fonds möglich, lebenslange Rente, max. 30 % Teilauszahlungen ab 60 möglich |
starre Vorschriften, Auszahlung frühestens ab 60. Lebensjahr; Rentenzahlung voll steuerpflichtig, im Erbfall Rückzahlung der staatl. Zuschüsse, Anrechnung bei Grundversorgung im Alter nach SGB, siehe auch Startseite unter dem Bild: Riester Info ..Meinungen, oft negative Rendite durch hohe Kosten, Nicht sicher, siehe Rentenversicherung; |
2 |
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8 |
Betriebsrenten (BAV) |
Einzahlungen aus dem Bruttogehalt durch den Arbeitgeber, bis zu gewissen Grenzen steuerfrei bzw. steuerlich gefördert, bis 2008 sozialabgabenfrei |
Kaum flexibel, Betriebsrenten sind Steuer und SV- Pflichtig; bei Firmenwechsel Mitnahme des Vertrages zwar gesetzlich möglich, aber der neue Arbeitgber muss den Vertrag nicht weiter führen; |
2 |
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9 |
Festgeldsparen |
Relativ Sicher ( sofern im Einlagensicherungsfonds) , teilweise Verfügbar, |
Sehr niedrige Renditen, bringen oft nicht mal den Inflationsausgleich, eingeschränkt verfügbar, Zinsen sind steuerpflichtig; |
3 |
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10 |
Immobilien |
Inflationsgeschützt Sachwertanlage, Steuervorteile bei Vermietung, mietfreies Wohnen als Selbstnutzer im Alter, |
hoher Finanzierungsaufwand, lange Zinsbelastung, unflexibel, fehlende Liquidität, Mieterträge sind steuerpflichtig, Lage und Erhaltungsaufwand darf nicht unberücksichtigt bleiben; |
3 |
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11 |
Tagesgeld / Festgeld |
Fast ohne Risiko, wenn die Bank einem Einlagensicherungsfond angehört, Verfügbar, |
Niedrige Rendite, Zinserträge sind abzüglich Freibeträge zu versteuern, keine steuerliche Anrechnung/ Abzug vom zu versteuernden Einkommen |
3 |
Die Versicherungswirtschaft befindet sich nach Wegfall des Steuerprivilegs für Kapitalbildende Lebensversicherung (ab 2005) in einem starken Wandel und Umbruch. Leider haben die meisten deutschen Versicherer auf die neuen Anforderungen noch keine für den Kunden wirklich geeigneten (Produkt) Lösungen gefunden. Dies liegt aber auch und vor allem an den gesetzlichen Vorgaben durch den Gesetzgeber.
Verstärkt wird die Privat-Rente in den Focus gerückt, aber deren gravierende Nachteile verschwiegen:
- Die Gesamtkosten des Produktes erfahren Sie als Kunde in der Regel nicht. Wenn Sie 100 € pro Monat in eine Rentenversicherung zahlen, wie viel wird davon wirklich angelegt?
- Es gibt entgegen der Aussagen vieler Vermittler keine " Garantierte Rente"! Die gesetzlichen Vorschriften (VVG §§ 153 Überschußbeteiligung, 163 Prämien-u.Leistungsänderung, 169 Rückkaufswert, sowie VAG § 89, HGB § 341 ) erlauben dem Versicherer diese Rente bei schwieriger wirtschaftlicher Lage zu kürzen.
Dies wird leider dem Kunden in der Regel nicht mitgeteilt.
- Mit Beginn der Auszahlung der ersten Rente und dem Ablauf der Rentengarantiezeit (die Sie auch noch bezahlen!) wird im Todesfall der versicherten Person
das " Restkapital an die Versichertengemeinschaft zurück geführt " !! Das Restkapital ist also für die Erben verloren!
- Eine Private Rente birgt die Frage in sich, wie alt wird der Kunde? Diese Frage kann aber kein Kunde beantworten, deshalb kalkulieren die Gesellschaften oft mit einem Sicherheitszuschlag, was bedeutet, dass man ein oftmals über 100 jähriges Leben kalkuliert. Die Rente rechnet sich somit erst ab 95 - 100 Jahren für Sie als Kunde.
- Weiterhin steht die Frage, eine Klassische Rente ( also Zinsertrag ) oder eine Fondsgebundene Rente auszuwählen. Die Rendite, bezogen auf Ihr eingezahltes Kapital, unter Beachtung der Inflationsrate, bewegt sich daher um Null, oder sogar im Minusbereich. Bei einem Fondsgebundenen Produkt tragen Sie als Kunde natürlich auch das Fonds-Risiko, sprich das Risiko der Wertentwicklung.
- Bei Insolvenz der Versicherung dürfen Sie nicht auf den Staat hoffen- er gibt keine Garantie, das Sie ihr Geld zurück erhalten!
- Gewinnbeteiligung und Beteiligung an den stillen Reserven sind noch immer die häufigsten Streitfälle zwischen Kunden und Versicherer. Diese zivilrechtliche Auseinandersetzung kann der Kunde in der Regel nur mit Sachverständigen und Rechtsanwälten führen- was weitere nicht unerhebliche Kosten verursacht.
Fazit: Hier ist individuelle Beratung besonders wichtig, um aus den o. g. Gründen für Sie die richtige Lösung, das richtige Produkt zu finden. Die nur teilweise vorhandenen gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Kostentransparenz, der Verfügbarkeit, der Sicherheit von Kundengeldern und einer angemessenen Rendite sind nach meiner Auffassung für den Kunden vielfach nachteilig.
Besonders bei der so g. Rürup –und Riester- R Ente.
Aktuelle Ergänzung 8 -2011 :
Ab 2012 Unisex-Tarife, d.h. es wird bei der Risikokalkulation nicht zwischen männlich und weiblich unterschieden, bedeutet für die Männer eine Preissteigerung.
Ab 2012 wird der so g . " Garantie -Zins " auf 1,75 % abgesenkt.
Ich berate Sie zu diesem Thema gern ausführlich und individuell.
Das 3-Schichten Modell :
1. Schicht
Basisversorgung |
Vorteil für Kunden: Steuerliche Förderung; Insolvenzgeschützt;
Nicht verwertbar für „ Hartz IV“ !
Nachteile: Unflexibel ! Nichtvererbbar! Rendite ?! |
Produkte:
Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
• Berufsständische Versorgungswerke
• Landwirtschaftliche Alterskassen
• Private kapitalgedeckte Leibrente Alle Produkte sind nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar.
Kapitalauszahlung ist nicht möglich, nur Rentenleistung
( auch Rürup – Rente genannt) |
Steuerliche Behandlung
Einzahlungsphase:
Beiträge sind als Sonderausgaben stufenweise abziehbar:
• 60% im Jahr 2005; jährlich um 2 % ansteigend, bis 2025 die Beiträge zu 100% absetzbar sind.
• Maximal können Beiträge in Höhe von 20.000 EUR
(inkl. AG-Anteil) abgesetzt werden. Im Jahr 2005 sind 12.000 EUR (= 60% von 20.000 EUR) steuerlich abzugsfähig.
• Von den Beiträgen ist der Arbeitgeberbeitrag in voller Höhe abzuziehen.
Auszahlungsphase:
Schrittweiser Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Der zu versteuernde Anteil der Rente ist abhängig vom Rentenbeginnjahr:
2005:50%; 2006:52% ... 2020: 80%; 2021:81% ... 2040 und folgende: 100%. Die Rentenerhöhungen sind zu 100% steuerpflichtig.
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2. Schicht
Zusatzversorgung |
Vorteil: Steuerlich gefördert! Nicht verwertbar für „Hartz IV“ !Nachteil: Unflexibel Rendite? |
Produkte:
• Betriebliche Altersversorgung ( BAV )
• Riester-Rente Gehaltsumwandlung – Was bringt das Ihnen? |
Steuerliche Behandlung
Direktversicherung. Pensionskasse, Pensionsfonds (Zusage ab 2005)
• Lebenslange Rentenzahlungen sind vorzusehen
• Teilkapitalauszahlung bis zu 30% möglich
• 100% Kapitalabfindung möglich
Wegfall der Pauschalbesteuerung nach § 40 b EStG für alle Neuzusagen ab 2005.
Die Beiträge sind bis zu 4% der BBG West (2.496 [UR im Jahr 2005) steuer- und sozialversicherungsfrei nach § 3 Nr. 63 EStG. Bei Entgeltumwandlung besteht Sozialversicherungsbeitragsfreiheit bis zum 31.12.2008.
Dieser Beitrag kann gemäß §3 Nr. 63 EStG um 1.800 EUR (sozial- versicherungspflichtig) erhöht werden. Voraussetzung: Es besteht keine pauschal versteuerte Versicherung nach § 40 b EStG. Die Rentenleistungen sind voll zu versteuern (nachgelagerte Besteuerung).
Riester- Rente
• Teilkapitalauszahlung bis zu 30% zulagenunschädlich möglich.
• Geringerer Verwaltungsaufwand durch Dauerzulagenantrag.
Förderung der Beiträge durch Zulagen und Sonderausgabenabzug. Die Rentenleistungen sind voll zu versteuern.
Riester-Rente: ja oder nein? Hier die Antwort ... |
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3. Schicht
Kapitalanlage- Produkte |
Private Vorsorge
Vorteil: Flexible Produkte; Frei wählbar; Renditeerwartung in .d. Regel höher; Nachteil:
Muss bei „ HartzIV“ verwertet werden ( Freibeträge beachten)
Nicht Insolvenzgeschützt ! Keine Steuerliche Förderung. |
Produkte:
Kapitallebensversicherung
Rentenversicherung
Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung
Fondssparpläne |
Steuerliche Behandlung
Kapitalauszahlung:
Bei Erleben und Rückkauf wird erfolgt die Besteuerung des Kapitalertrages (= Ablaufleistung minus Beitrags- summe) in Höhe von nur 50%, wenn die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr des Steuerpflichtigen erfolgt.
Ansonsten volle Besteuerung der Kapitalerträge.
Todesfallleistungen sind nicht zu versteuern.
Rente
Besteuerung der Rente mit dem ab 2005 erheblich abgesenkten Ertragsanteil. ( Trotz sorgfältiger Prüfung kann keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden! ) |
Die Produkte und deren gesetzliche Grundlagen sind noch nicht vollständig definiert, deshalb ist hier auch noch mit einer Aktualisierung und Ergänzung zu rechnen.
Ich berate sie gern, welche Produkte für Ihre individuelle Situation geeignet sind. |
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