o 19.12.11 Änderungen 2012

 

Was sich 2012 für die Verbraucher ändert       ( ohne  Gewähr)

 Auf die Verbraucher kommen 2012 einige Kostentreiber zu. Lichtblicke gibt es für Eltern und bei der Absetzbarkeit von Jobausgaben. Die Änderungen im Überblick.

Gesetzliche  Rentenversicherung:

2012 fällt der Startschuss für die längere Lebensarbeitszeit.

Betroffen sind zunächst die 1947 Geborenen. Sie dürfen mit 65 Jahren und einem Monat in Rente gehen. Der Jahrgang 1949 muss schon drei Monate dranhängen, 1960 Geborene bereits ein ganzes Jahr und vier Monate. Wer 1964 oder später geboren ist, kriegt seine Rente ohne Abzüge erst mit 67 Jahren.

2012 sinkt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 19,9 auf 19,6 Prozent.Das bringt eine  kleine Entlastung.

Beitragsbemessungsgrenze 2012:

Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 2012: 

45.900 €p.a. bzw. 3.825 € monatlich.    Bis zu diesem Bruttoeinkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet.


Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist die

Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) relevant; sie beträgt 2012

50.850 €p.a. bzw. 4.237,50 € monatlich.

Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung beträgt 2012:

West :      Jährlich  67 200 €  ;               Monatlich:  5 600 €

Ost :         Jährlich  57 600 €  ;               Monatlich:  4 800 €


Riester- und Basis-Rente

Der spätere Rentenstart hat auch Einfluss auf staatlich geförderte Privatrenten.

Neue Riester- und Rürup-Verträge (Basis-Rente) enden (  mit Beginn )  ab 2012 frühestens mit dem 62. Lebensjahr ,  statt wie bisher mit dem 60.

Der mögliche Sonderausgabenabzug bei der Basis-Rente wird im Jahr 2012 wieder erhöht. 2012 beträgt dieser 74 Prozent der für die Basis-Rente geleisteten Beiträge. Damit kann ein alleinstehender Steuerzahler maximal 14.800 Euro als Sonderausgabenabzug geltend machen, wenn der maximal geförderte Beitrag in Höhe von 20.000 Euro in die Basis-Rente eingezahlt wird. Verheiratete können maximal den doppelten Betrag (29.600 Euro) vom steuerpflichtigen Einkommen als Sonderausgaben abziehen lassen. Der maximal geförderte Beitrag für Verheiratete bei der Basisrente beträgt unverändert 40.000 Euro.

Pflege:

Auf etwas mehr Geld dürfen pflegebedürftige Kranke bauen. Werden sie zu Hause betreut, gibt es ab 2012 mit Pflegestufe I jetzt 235 Euro im Monat (bisher 225), bei Stufe II werden 440 Euro gezahlt (statt 430) und bei Stufe III sind 700 Euro drin (bislang 685). Für Heimpatienten gibt es nur bei Pflegestufe III mehr Geld. Statt bisher 1.510 fließen künftig 1.550 Euro monatlich, für Härtefälle 1.918 statt 1.825 Euro.

Zahnersatz:

Zahnärzte dürfen ab Januar höhere Honorare verlangen. Kassenpatienten müssen dann beim Eigenanteil für Zahnersatz und Implantate tiefer in die Tasche greifen. Für Privatversicherte steigen sämtliche Zahnarztkosten um bis zu 20 Prozent.

Private Krankenversicherung:

Wer privat krankenversichert ist, muss sich 2012 auf teils drastisch steigende Beiträge gefasst machen, in Extremfällen um bis zu 70 Prozent. Betroffene haben dann zwar ein Sonderkündigungsrecht. Doch beim Anbieterwechsel  können  Teile der  Altersrückstellung verloren gehen.  Ursache   ist auch  die    Anwendung  der    s.g. Unisex Tarife, die  eine  Preissteigerung  bei Männern   verursachen wird. 

Energie:

Strom im Schnitt um vier Prozent teurer, Gas um etwa acht Prozent. Für einen Haushalt, der 4.000 Kilowattstunden (kWh) Strom im Jahr verbraucht, bedeutet das Zusatzausgaben von 35 Euro. Für Gas (bei 20.000 kWh) müssen 112 Euro mehr hingeblättert werden.   Wechseln  kann  sich lohnen, aber  aufgepasst, es sind  viele  Mogelpackungen  am  Markt vorhanden. Beliebte Methode:  Jahrespreis im Vergleich  mit  „ Boni „  berechnen,  ihr monatlicher Abschlag wird aber ohne   Boni  verrechnet. Sie sollen den Boni  in d. R. nach 12  Monaten erhalten – falls  es die  Firma  dann  noch gibt. 

Bahnreisen:

Die Bahn verlangt im Fernverkehr durchschnittlich 3,9 Prozent mehr für die Tickets, im Nahverkehr 2,7 Prozent. Die Änderungen für 2012 greifen bereits zum Fahrplanwechsel am 11. Dezember.

Höhere Pauschbeträge für Werbeausgaben, Vereinfachungen für Eltern

Werbungskosten:

Bisher konnten Berufstätige 920 Euro als Werbungskosten steuerlich abziehen, ohne dass sie dafür Einzelnachweise liefern mussten. Rückwirkend zum 1. Januar 2011 steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.000 Euro. Bei höheren Kosten für Fahrten, Übernachtung oder Dienstkleidung lohnt der Einzelnachweis.

Eltern:

Volljährige Kinder in Ausbildung dürfen ab 2012 unbegrenzt selbst Geld verdienen. Bislang büßten Eltern die Vorteile komplett ein, wenn der Nachwuchs auch nur einen Euro über der Grenze von 8.004 Euro im Jahr heim brachte. Ausnahme: In der zweiten Ausbildung dürfen Kinder nicht mehr als 20 Wochenstunden jobben. Außerdem haben Eltern es künftig leichter, die Kosten für die Betreuung von Kindern bis 14 Jahre abzusetzen. Job-Nachweise müssen nicht mehr sein. Mehr Geld gibt es aber nicht. Das Finanzamt erkennt wie gehabt zwei Drittel der Betreuungskosten an, höchstens 4.000 Euro.

 Pfändungskonten:

Ab 1. Januar 2012 ist auf normalen Girokonten nicht mehr wie bisher ein wirksamer Pfändungsschutz für das Kontoguthaben garantiert. Schutz gewährt künftig nur noch das Pfändungsschutz-Konto - kurz „P-Konto“. Verbraucherinnen und Verbraucher, die von einer bestehenden oder drohenden Pfändung betroffen sind, sollten daher bei ihrer Bank oder Sparkasse unbedingt rechtzeitig vor Jahresende die Umwandlung ihres Girokontos in ein P-Konto beantragen, rät das Bundesverbraucherministerium in Berlin.

Seit 1. Juli 2010 kann jeder Verbraucher von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto kostenlos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt wird. Ein Schuldner erhält auf diesem P-Konto für sein Guthaben einen automatischen Basispfändungsschutz von 1028,89 Euro pro Monat. Dieser kann sich unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen, zum Beispiel wegen gesetzlicher Unterhaltspflichten des Schuldners. Für Girokonten, die keine P-Konten sind, gilt derzeit alternativ noch der herkömmliche Kontopfändungsschutz. Sozialleistungen können trotz laufender Pfändung innerhalb von 14 Tagen nach dem Eingang vom gepfändeten Konto abgehoben werden. Diese Möglichkeit endet am 31. Dezember 2011.

 

F a z i t    von    E. Stopp:  

Seit Jahren (mind. seit 1995)  wird das  soziale  Netz  ausgedünnt,  absichtlich an vielen  Stellen  durch die  Lobbyisten der Arbeitgeber durchlöchert.  

Die Kapitalisten, Egoisten, Lobbyisten,  haben  die Macht übernommen und bestimmen, was  Politiker zu haben. Das Parlament hat sich zum Teil selbst entmachtet, wie beim Soffin - Bankenrettungsfond und  sieht dem Treiben tatenlos  zu.

Auch aus der Finanzkrise, die eine  Systemkrise ist, gibt es keine  Schlussfolgerungen, Maßnahmen oder gesetzliche Änderungen zur Verhinderung weiterer  Krisen, oder zur Sicherung des  €  und der  Geldanlagen der Kunden.

      Warum ist das so? 

( Eine Antwort:  Das Volk  wählt   falsch…)

 

 

 

 
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