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Betriebs- Haftpflichtversicherung Berufs- Haftpflichtversicherung Geregelt im BGB: § 823 Schadenersatztpflicht ; § 276 Verantwortlichkeit des Schuldners; § 268 Verantw. Des Schuldners gegen Dritte;
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- Haftung aus Vertrag
- Gesetzliche Haftung:
- Verschuldenshaftung ( aus leichter oder grober Fahrlässigkeit)
mit Haftung aus Vertrag und unerlaubter Handlung
- Gefährdungshaftung
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Inhaltsversicherung
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Versichert ist die Ware, Ausstattung , Möbel , Inventar.....
| Gegen die Risiken |
- Feuer
- Einbruch/ Diebstahl/ Vandalismus
- Leitungswasser
- Sturm / Hagel
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| Und auf besonderen Antrag auch gegen |
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- Elementarschäden
- Betriebsunterbrechung als Folge eines der o. g. versicherten Risikos
- Elektronik
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| Spezial – Versicherungen |
Maschinenbruchversicherung ; Transport –und Frachtführerversicherung; Vermögensschaden- Versicherung; Bürgschaft –Versicherung; Industrieversicherungen
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Betriebsunterbrechung - Versicherung
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Versichert ist die Unterbrechung des Betriebes durch ein versichertes Risiko, dies betrifft die Kosten und auch den ausgefallenen kalkulierten Gewinn.
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| Gebäudeversicherung |
Versichert gegen : Feuer Sturm / Hagel Leitungswasser Und auf besonderen Antrag auch gegen : Elementarschäden Glas Mietausfall
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Persönliche Bemerkungen:
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| Falschversicherungen sind die Mehrzahl !! |
Gerade in der Versicherung des Betriebes, des Gewerbes, der Freiberufler und Selbständigen gibt es eine große Anzahl von Falschversicherungen ! Diese können im Schadenfall die Existenz der Firma gefährden!
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| Haftung des Vertreters |
Denken Sie daran, der Vertreter der Versicherungsgesellschaft haftet nicht für seine Beratung !!! In einem Schadenfall wird Ihnen als Versicherungsnehmer bei fehlendem Versicherungsschutz die Gesellschaft mitteilen: Sie haben die Police vom .........erhalten, dieser innerhalb der Frist ... ( 2- 4 Wochen ) nicht widersprochen und sie somit genehmigt.
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Häufig gemachte Fehler beim Abschluss von Betrieblichen Sachversicherungen !
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| Laufzeit zu lang ! |
5 Jahresverträge , gehen immer zum Nachteil des Kunden, da Sie selbst bei Betriebsveränderungen ( Anzahl der gewerb. Tätigen sinkt oder steigt, Neue Tätigkeiten kommen hinzu , Risiken fallen weg, usw. ) bei dieser Gesellschaft bleiben müssen. Die Möglichkeit einen preisgünstigeren Anbieter zu suchen, wird Ihnen verwehrt.
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| Versicherungssummen, Ausschlüsse, Begrenzung der Versicherungssummen nicht bekannt !! ( Sublimits ) |
Die Ausschlüsse und die Begrenzung von Versicherungssummen bei zum Beispiel: Bearbeitungsschäden; Mietsachschäden; Vermögensschäden; Personenschäden; Transportschäden; Waren in Schaufenstern, Bargeld , Bargeld im Tresor, Außen angebrachte Werbungsanlagen, usw. sind vielen Kunden nicht bekannt oder nicht bewusst.
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| Selbstbehalte: |
Die Selbstbehalte erkennen viele Kunden zu spät- meist erst im Schadenfall !!!! Für den Fortbestand der Firma sind SB mit der Formulierung, „...Kunde hat 10 % des Schaden selbst zu tragen „ meist tödlich. Also ohne Höchstbegrenzung von zum Beispiel „ ....10 % des Schaden, aber maximal 10 000 € hat der VN selbst zu tragen“ , wäre die wesentlich bessere Formulierung im Vertrag.
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Die mit versicherte Privathaftpflichtversicherung? Oder gar zweimal versichert ? Inder Betriebshaftpflicht und als Privathaftpflicht noch mal versichert ?
Oder nicht versichert ?
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Die Mitversicherung der PHV in der betrieblichen Haftpflichtversicherung ist generell nicht zu empfehlen, da die Deckungssummen zu gering sind; Die Ausfalldeckung ganz fehlt; Risiken wie Mietsachschaden meist fehlen, Weitere Personen (Lebensgefährte ) nicht versichert sind; Deckungserweiterungen meist nicht möglich sind ( für Öltanks zur privaten Nutzung, Haftung für Kinder bis 7 Jahren, usw. )
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Haupt-Risiken sind: Vorvertragliche Anzeigepflicht; Unrichtige Angaben; Arglistige Täuschung; Subjektive Gefahrerhöhung; Leistungsfreiheit des Versicherers; |
Sie glauben als Kunde, wenn Ihr Antrag zum Versicherungsschutz von der Versicherungsgesellschaft angenommen wird, daß sie dann auch versichert sind ! ? Falsch ! Die Versicherung prüft erst im Schadenfall, ob Ihre Angaben zum Risiko bei Antragstellung bzw. bei Veränderungsmeldungen richtig waren!
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| Ein Beispiel aus der Praxis : |
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| Mein persönlicher Rat : |
Sie können als Versicherungsnehmer, als Selbständiger oder Firmeninhaber , bzw. als Geschäftsführer diesen " Fallen „ nur entgehen, wenn Sie auf Ihrer Seite einen kompetenten, unabhängigen, fairen Fachmann als Berater haben, der auch für seine Beratung und getätigten Abschlüsse haftet – eben einen VersicherungsMakler.
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