VVV 26.07.10 Die Versicherungsfrage - Was bedeutet Unterversicherungsverzicht?

Unterversicherungsverzicht -  im Falle Hausrat und  Wohngebäude erklärt: 

Die Versicherungssumme sollte so bemessen sein, dass sie dem Betrag entspricht, den Sie heute für die Neuanschaffung Ihres gesamten Hausrats  (bzw. bei Gebäude den heutigen Baupreisen)  aufwenden müssten. Auch Gleitenden  Neuwertversicherung benannt.

Diesen Wert exakt zu ermitteln, macht etwas Mühe. Diese Mühe lohnt sich aber, denn ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, liegt eine Unterversicherung vor.

Bei Hausratversicherungen wird dies berechnet, in dem man  Wohnfläche  mit einem  angenommenen  Wert (der kann von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich sein  u. er kann sich im Laufe der Vertragszeit erhöhen) pro  qm   multipliziert.   Zum Bsp.
100 qm  Wohnfläche  x 650 €  pro  qm  =  65 000 €  Versicherungssumme

 

Bei  Wohngebäuden wird nach der Wertermittlung  1914 (vorwiegend Ein- und Zweifamilienhäusern) ein bestimmter Wert  pro  qm  Wohnfläche zum  Bsp. 165 M  für ein Haus mit Keller, Erdgeschoß  und  ausgebautem Dachgeschoß  mit der Wohnfläche multipliziert.  Zum Bsp. 

100  qm Wohnfläche  x  165  M   = 16 500  M   ( Goldmark )    
   ( Hier können dann   noch Zu – und Abschläge, je nach Ausstattung und Zustand des Objektes hinzukommen)

Wert  1914;  16 500 M    x  11,9  Baupreis  im Jahr 2010 =    196 350 €    Versicherungssumme

 

Wird die  Versicherungssumme so berechnet und beantragt wird der Versicherer  die Police mit dem Vermerk „ Unterversicherungsverzicht „   ausstellen.

Unterversicherung bedeutet nicht nur Abzug bei einem Totalschaden. Auch bei kleineren Schäden wird im Falle der Unterversicherung jeder Schaden nur anteilig ersetzt.

Beispiel: 

 Der Gesamtwert Ihres Hausrats beträgt

 50.000 EUR

 Sie vereinbaren aber nur eine Versicherungssumme von

 25.000 EUR

 Entsteht nun ein Schaden in Höhe von

 10.000 EUR

 so wird Ihnen der Schaden nur zur Hälfte ersetzt, nämlich mit

 5.000 EUR

 Denn schließlich ist auch nur der halbe Wert Ihres Hausrats (oder Hauses) versichert.

Deshalb sollten Sie in jedem Fall Unterversicherungsverzicht vereinbaren.

 Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass im Schadensfall nicht geprüft wird, ob eine Unterversicherung vorliegt. Somit werden im Schadensfall keine Kürzungen vorgenommen und als maximale Entschädigung die vereinbarte Versicherungssumme gezahlt.

Dies setzt aber  wahrheitsgemäße Angaben bei  der Beantragung  und  Berechnung der Versicherungssumme voraus, also zum Bsp. die Größe der Wohnfläche muss den wirklichen Tatsachen entsprechen und Änderungen während der  Vertragslaufzeit müssen unbedingt gemeldet werden (Obliegenheitspflicht des Versicherungsnehmers).

Bei Gebäuden sind auch  Umbauten, Anbauten, Ausbauten (zum Bsp.  Dachgeschoß ), oder  technische  Änderungen  wie bei Heizung ( Einbau von Kamin), Elektrik , Sanitär,  sowie  Änderungen , Erneuerungen  bei Fassade ( Wärmedämmung) , Fenstern  und  Dach  zu melden.        Tun Sie dies nicht, kann der  Versicherer  bei einem Schaden  diesen  Unterversicherungsverzicht  nachträglich wegen Obliegenheitsverletzung  anfechten und Sie erhalten dann   ggf.  nur eine  teilweise  Entschädigung im  Schadenfall. 

Bei bestehen  eines  Makler-Vertrages bestehen diese  Pflichten dann gegenüber dem Makler, der Sie beraten wird und  ggf.  Meldungen den Versicherer und / oder Änderungen im bestehenden  Vertrag für Sie vornimmt, um auch für die Zukunft den Unterversicherungsverzicht zu  gewährleisten. 

Der Baupreisindex und auch der Wert der Versicherungssumme in €  (650 € )  pro qm Wohnfläche  werden in unterschiedlicher Weise von den Versicherern angepasst.  Dass heißt, die Versicherungssummen und der  Preis erhöhen sich geringfügig. Es entsteht dabei aber kein Sonderkündigungsrecht, da sich Preis und Leistung erhöhen

 Bei Fragen  stehe  ich Ihnen  gern zur   Verfügung. 

 
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