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>>> 05.05.10 Und die Banken zocken weiter plusminus |
ARD - Plusminus am 04.05.2010 ! Sehenswert
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Rückschau: Bankberatung nach der Krise "Nicht an den Kunden denken" Ganze Beitrag hier (© BR) In sein Büro geht unser Informant nicht mehr gerne. Anlageberatung ist ein harter Job geworden. Aus der Finanzkrise haben viele Banken offenbar nichts gelernt: Eine objektive Kundenberatung findet nach wie vor nur selten statt. Im Arbeitsalltag des Kundenberaters, der anonym bleiben möchte, zählen nur Abschlüsse und Provisionen. Seine Erfahrung: "Der Druck ist eigentlich sogar noch viel höher geworden. Der Verkaufsdruck ist derselbe, nur vor der Lehmann-Krise war es noch einfacher, die Sachen an den Mann zu bringen. Als man die Zertifikate verkaufen konnte, ohne wenn und aber." ........ Wer die vorgegebenen Verkaufszahlen nicht erreicht, muss mit Konsequenzen rechnen. Sie reichen von schriftlichen Stellungnahmen und Überstunden bis hin zur Urlaubssperre oder Kündigung. Ein Problem für die Berater: Durch die Folgen der Finanzkrise sind viele Kunden vorsichtiger geworden, doch das klassische Sparbuch bringt der Bank kaum Ertrag. Dadurch hat sich der Druck noch verschärft. Im Verlauf unserer Recherchen wurde uns das Protokoll einer Telefonkonferenz von einer großen deutschen Geschäftsbank zugespielt. Auszüge davon haben wir nachgestellt. So lief die Telefonkonferenz ab:
Chef: "Wir liegen gesamtertragsmäßig hinter unserem Soll. Was mir am allermeisten Sorgen macht, ist unsere Terminauslastung. Ohne Termin kein Ertrag. Wenn wir so weiter machen, dann wird das eine ziemliche Katastrophe. Die Bank möchte, dass wir 4,5 Termine pro Tag haben. ....................
Arbeiten wie in einer Drückerkolonne und die Anleger Tag für Tag bewusst hinters Licht führen - unser Informant will daraus jetzt die Konsequenzen ziehen und sich einen anderen Job suchen.
Bericht: Lisa Wurscher Stand: Anfang Mai 2010
Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 04.05.2010. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Rückschau: Angst der Versicherer vor BGH-Urteilen Vollständiger Beitrag hier
(© BR) Haben Sie auch schon mal Ärger mit Ihrer Versicherung gehabt? Sie sind nicht die Einzigen. Bei Deutschlands Gerichten stapeln sich die Akten. Geklagt wird häufig bis zum Bundesgerichtshof. Doch Millionen Versicherte werden nun um ihre Ansprüche gebracht, weil die Unternehmen oft in letzter Minute Grundsatzurteile verhindern.
Wir machen eine Zeitreise in das Jahr 2005.
Damals am 12 Oktober wird ein Urteil des Bundesgerichtshofs bekannt gegeben. Darin werden intransparente Klauseln bei Lebensversicherungsverträgen aus den Jahren 1994 bis 2001 beanstandet. Das Urteil: Wird eine Police vorzeitig gekündigt, so darf der Kunde nicht mit einem Stornoabzug belastet werden und er hat Anspruch auf einen Mindestrückkaufswert. Totalverlust bei einer frühen Kündigung, wie es häufig der Fall war, ist rechtswidrig. Das Grundsatzurteil sorgte für mögliche Kundenansprüche gegenüber der Branche in Höhe von insgesamt 12 Milliarden Euro. Für die Versicherer eine herbe Niederlage, die sie anscheinend so oder ähnlich in Zukunft wohl nicht mehr einstecken wollten. Und so reagierten sie: ein Fall von Februar dieses Jahres.
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Steckt eine Strategie dahinter?
Im vergangenen Jahr wurden so allein im Bereich Lebensversicherung mindestens 7 wichtige Grundsatzurteile verhindert mit möglichen Gesamtansprüchen für die Versicherten von hochgerechnet knapp 40 Milliarden Euro. Strategie? Der Gesamtverband der deutschen Versicherer will davon nichts wissen und teilt uns mit. "Eine Systematik oder Strategie können wir nicht erkennen, es handelt sich jeweils um Einzelfälle.... Maßgeblich sind dafür jeweils individuelle, auch geschäftspolitische Erwägungen der jeweiligen Unternehmen."
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Mögliche Abhilfe
In jedem Fall aber sind die Versicherten die Leidtragenden, wenn es keine Grundsatzurteile mehr gibt, auf die sie sich berufen können. Professor Schwintowski von der Humboldtuniversität in Berlin hält den Zustand sogar für verfassungswidrig. Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Juristische Fakultät, Humboldt-Universität, Berlin: "Nach meiner Meinung haben wir es hier mit einer Rechtsschutzlücke zu tun. Der Anspruch der Bürger auf effektiven Rechtsschutz ergibt sich aus Artikel 19 unseres Grundgesetzes, der läuft aber leer, weil die Parteien den Rechtsstreit einfach erledigen und man nicht erfährt, wie die Begründung dafür ist. Dieser Misstand sollte nach meiner Meinung dadurch behoben werden, dass man entweder beim Bundesverfassungsgericht klärt, dass es so nicht weitergeht, oder aber, was auch noch besser wäre, der Gesetzgeber schreibt in unsere Zivilprozessordnung hinein, dass der Bundesgerichtshof in diesen Fällen eine Begründung dafür abgibt, warum er den Fall so entscheiden wollte, wie er es dann nicht durfte."
Dann hätten viele Versicherte wieder eine Basis, um bei Streitigkeiten mit ihrem Versicherer ihre Ansprüche einzufordern.
Bericht: Reinhard Weber Stand: Anfang Mai 2010
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Oder hier:
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Rückschau: Euro-Krise
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